In der zweiten Folge zum Podcast „Ursula“ verfolgen wir die Ermittlungen weiter. Es wird sich ein Indizienprozess andeuten. Wie eigentlich lässt sich jemand verurteilen, wenn es keinen direkten Beweis gibt?
Im Fall Ursula Herrmann geht es um komplexe technische Fragen. Um Zeugenaussagen, die erst verworfen, dann plötzlich zum Kern der Anklage gemacht wurden. Um viele Puzzleteile, die langsam ein stimmiges Bild ergeben. Oder packt die Ermittler doch nur das Jagdfieber, und sie bekommen einen Tunnelblick? Die Staatsanwältin Annette Marquardt ist Expertin für cold cases und erklärt, wie ein Gericht in solchen Fällen zu einem Urteil gelangen kann und darf.
Diese zweite Folge lässt sich hier noch einmal hören.